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   OVG Berlin, 03.07.1991 - 5 S 5.91   

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https://dejure.org/1991,24238
OVG Berlin, 03.07.1991 - 5 S 5.91 (https://dejure.org/1991,24238)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03.07.1991 - 5 S 5.91 (https://dejure.org/1991,24238)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 5 S 5.91 (https://dejure.org/1991,24238)
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Berlin, 08.12.2009 - S 81 KR 1781/07

    Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel - Gemeinsamer

    Denn obgleich nicht angenommen werden kann, dass die Eignung der vom Beigeladenen zu 1) gewählten "Vergleichsgröße" entsprechend der Lehre vom Beurteilungsspielraum (vgl. zu dieser: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2009, § 7 Rn. 31 ff.) einer gerichtlichen Prüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (weil 1. die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses - anders als die Mitglieder der Transparenzkommission, denen das OVG Berlin [Beschluss vom 03.07.1991, 5 S 5.91.] mit Blick auf § 39c Abs. 2 und 3 AMG in der bis zum 31.12.1992 gültigen Fassung einen Beurteilungsspielraum zugebilligt hatte - nicht völlig weisungsfrei sind, vgl. § 91 Abs. 2 S. 9, Abs. 8 SGB V, und weil 2. § 94 Abs. 1 S. 2 bis 4 SGB V zu entnehmen ist, dass die Richtlinien iSd § 92 SGB V einer vollständigen Prüfung zugänglich sind.), ist anerkannt, dass selbst die von Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichbehandlung eine vom Gesetzgeber oder der Verwaltung getroffene generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelung - also eine Regelung, die Besonderheiten im Tatsächlichen vernachlässigt und Begünstigungen und Belastungen in einer gewissen Bandbreite zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung nach oben und unten pauschalieren bestimmt - nicht verbietet, wenn die mit dieser generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelung verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 78, S. 214 [227 f.]; BVerfGE 100, S. 138 [174]; BVerfGE 111, S. 115 [136]; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 30.).
  • SG Köln, 09.01.2002 - S 19 KA 55/01

    Vertragsarztrecht

    Da das System der täglichen Wirkstoffdosis für den jeweiligen Indikationsbereich und die daraus folgende Festsetzung von Tagesbehandlungskosten ein von Wertungen bestimmter Vorgang ist (vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 03.07.1991 - OVG 5 S 5.91 - in PharmR 92, 19 ff.) ist die richterliche Kontrolle zwar darauf beschränkt, dass der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt ist und die Grenzen der Beurteilungsermächtigung eingehalten sowie keine falschen Wertmaßstäbe eingeflossen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 28.01.1987 - OVG 5 S 1.87 -).
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